Firmenauslösungen – Schritt für Schritt

Firmen können aus den verschiedensten Gründen aufgelöst werden. Egal, ob der Grund ein wirtschaftlicher oder ein persönlicher ist, die Firmenauflösung wird deshalb leider nicht gross anders. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst, um Ihnen diesen Weg einfacher zu machen.

Als Erstes gilt natürlich, sich um die notwendigen rechtlichen Schritte zu kümmern. Rechtlich gilt: Sobald Sie drei Wochen lang als zahlungsunfähig gelten, haben Sie sich unverzüglich als insolvent zu melden. Mit Zahlungsunfähigkeit meint man, wie der Name schon sagt, dass Sie Ihre Zahlungen (wie beispielsweise Mietkosten, Löhne und mehr) nicht mehr zahlen können. Sobald Sie merken, dass Ihnen die Insolvenz drohen kann, handeln Sie schnell – es gibt für solche Fälle sogenannte Insolvenzanwälte, welche Ihnen, egal in welcher Situation, helfen können.

Ebenfalls dazu gehören Verträge mit Lieferanten sowie Mietverträge. Kündigen Sie diese fristgerecht, um sich weitere Scherereien zu ersparen.

Sollte es leider dennoch zu einer Firmenauflösung kommen, müssen Sie Ihre Angestellten darüber in Kenntnis setzen. Tun Sie dies am Besten so schnell als möglich, sodass Ihre Angestellten sofort anfangen können, eine neue Stelle zu suchen.

Unser Tipp an Sie: Nehmen Sie einen oder mehrere Tage, nachdem Sie Ihre Mitarbeiter informiert haben, und verwenden Sie diese damit, Arbeitszeugnisse zu schreiben und bei Bedarf Lebensläufe und Bewerbungsschreiben mit Ihrem Team durchzugehen. Ihr Team wird es Ihnen mit Sicherheit danken!

Als Nächstes stellt sich die Frage, was Sie mit Ihrem Inventar machen. Guterhaltene Möbel können verkauft werden, ebenso industrielle Maschinen und eventuell sogar Restlagerbestände, falls Sie über solche verfügen. Weniger gut erhaltene Möbel dagegen werden wahrscheinlich eher geräumt werden müssen. Kontaktieren Sie eine starke Räumungsfirma wie beispielsweise Hausraeumen.ch und sparen Sie sich Zeit und Nerven. Eine solche Firma übernimmt auch gleich noch den Gang zur Entsorgungsstelle für Sie, und ist durch Ihre Erfahrung speditiv und diskret.

Am besten gehen Sie hierbei mit einem Ausschlussverfahren vor. Beginnen Sie bei den am besten erhaltenen Gegenständen, und arbeiten Sie sich bis zu den abgenutzteren Möbeln durch. Bei Lagerbeständen gilt: Was noch gut ist, kann verkauft werden. Auch wenn die Angelegenheit eine eher traurige Sache ist, wäre hier vielleicht eine Art Räumungsparty angebracht; Machen Sie einen Riesen-Räumungsverkauf mit Rabatten für Ihre treuen Kunden und die, die es gerne geworden wären.

Auch bei einer Firmenauflösung ist wichtig; das Gebäude soll so zurückgelassen werden, wie Sie es vorgefunden haben. Wir empfehlen auch hier die Unterstützung durch eine professionelle Partnerfirma, da ein Firmengebäude doch meistens eher gross ist. Eine Reinigungsfirma weiss durch ihre jahrelange Erfahrung